Die vier Stände der UZH
Bezeichnung der Stände
Die vier Stände der UZH gemäss §19 UniG sind:
- Studierende (S)
- Wissenschaftlicher Nachwuchs (WNW)
- Fortgeschrittene Forschende und Lehrende (FFL)
- Administratives und technisches Personal (ATP)
Zusammensetzung der Stände
Zu den Studierenden gehören an der UZH immatrikulierte
- Bachelorstudierende
- Masterstudierende
- Studierende des Studiengangs Lehrdiplom für Maturitätsschulen.
Zum wissenschaftlicher Nachwuchs gehören
- Immatrikulierte Doktorierende (mit und ohne Anstellung an der UZH)
- Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationsstellen (Hilfsassistierende, Assistierende, Oberassistierende, Postdoktorierende)
Zu den fortgeschrittenen Forschende und Lehrenden gehören
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Oberärztinnen und Oberärzte
- Dozierende, die über eine privatrechtliche Anstellung verfügen
- Dozierende, deren Entschädigung über eine Entsendungsvereinbarung geregelt wird
Das administrative und technische Personal (ATP) bildet den vierten Stand.
- Es setzt sich aus den Personen zusammen, die an der Universität angestellt und in der Regel nicht in Forschung und Lehre tätig sind. (§10e Abs. 1 UniO)