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Die vier Stände der UZH

Bezeichnung der Stände
Die vier Stände der UZH gemäss §19 UniG sind:

  • Studierende (S)
  • Wissenschaftlicher Nachwuchs (WNW)
  • Fortgeschrittene Forschende und Lehrende (FFL)
  • Administratives und technisches Personal (ATP)

 

Zusammensetzung der Stände
Zu den Studierenden gehören an der UZH immatrikulierte

  • Bachelorstudierende
  • Masterstudierende
  • Studierende des Studiengangs Lehrdiplom für Maturitätsschulen.


Zum wissenschaftlicher Nachwuchs gehören

  • Immatrikulierte Doktorierende (mit und ohne Anstellung an der UZH)
  • Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationsstellen (Hilfsassistierende, Assistierende, Oberassistierende, Postdoktorierende)


Zu den fortgeschrittenen Forschende und Lehrenden gehören

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Oberärztinnen und Oberärzte
  • Dozierende, die über eine privatrechtliche Anstellung verfügen
  • Dozierende, deren Entschädigung über eine Entsendungsvereinbarung geregelt wird


Das administrative und technische Personal (ATP) bildet den vierten Stand.

  • Es setzt sich aus den Personen zusammen, die an der Universität angestellt und in der Regel nicht in Forschung und Lehre tätig sind. (§10e Abs. 1 UniO)

Weiterführende Informationen

Rechtssammlung UZH

Gesetze, Verordnungen und Reglemente, welche die Universität betreffen

Wer kann mitbestimmen?

– An der UZH immatrikulierte Studierende

– An der UZH öffentlich-rechtlich angestellte Personen

– An der UZH privatrechtlich angestellte Personen

– Dozierende der UZH, die über eine Entsendungsvereinbarung entschädigt werden

 

Das Mitbestimmungsrecht ist an die Standeszugehörigkeit gebunden und unabhängig von einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Standesorganisation.