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Neuorganisation der Stände

Mit Inkrafttreten des teilrevidierten Universitätsgesetzes (UniG) werden die Stände an der Universität Zürich neu definiert und aufgestellt. Neu wird auch das administrative und technische Personal (ATP) ein vollwertiger Stand. Delegierte des ATP können als stimmberechtigte Mitglieder Einsitz in universitäre Gremien und Kommissionen nehmen und ihre Mitbestimmungsrechte auf verschiedenen Ebenen wahrnehmen.

Das angepasste Universitätsgesetz bringt auch für die bereits etablierten Stände Veränderungen. Sie erhalten teilweise neue Bezeichnungen und die Zusammensetzung wird neu geregelt.

Alle mitsprache-berechtigten Personen werden kurz nach Inkrafttreten des teilrevidierten Universitätsgesetzes per E-Mail über ihre Standeszugehörigkeit informiert.

Stände nach der Revision des UniG

(Grafiken: Daniel Holliger)

Weiterführende Informationen

Rechtssammlung UZH

Gesetze, Verordnungen und Reglemente, welche die Universität betreffen